Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht wird in Deutschland das geistige Eigentum geschützt. Geistiges Eigentum meint dabei nicht die bloße Idee, sondern das was der Idee entspringt: das daraus resultierende Werk. International wird über das Recht des geistigen Eigentums mit dem Begriff „intellectual property“ gesprochen.
Historisch gesehen war die Schaffung des Schutzes am geistigen Eigentum eine Reaktion der Erfindung des Buchdrucks im Jahre 1450. Hinsichtlich des Bildnisschutzes wurde mit dem 1907 eingeführten „Gesetz an Werken der bildenden Künste und der Photografie“, unser heutiges KUG (Kunsturhebergesetz) geschaffen. Das Urhebergesetz jedoch wurde erstmals erst 1965 verabschiedet. Das Urheberrecht war in Deutschland immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion und erfuhr zahlreiche Gesetzesänderungen.

Wenn das Urheberrecht verletzt ist, hat der Urheber das Recht den Verletzer abzumahnen. Durch die Digitalisierung und die weltweite Vernetzung über das Internet hat die Abmahnung als juristisches Instrument bei Urheberrechtverletzung an Bedeutung gewonnen. Das resultiert vorrangig aus dem Kontrollverlust durch z.B. Urheberrechtsverletzungen durch filesharing oder Raubkopien.
Ob eine Abmahnung tatsächlich berechtigt ist oder Sie Adressat eine Massenabmahnung geworden sind, prüfen wir gern für Sie.

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