Presserecht

Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich in Art. 5 GG geschützt, erfährt aber Einschränkungen durch z.B. das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, als ebenso verfassungsrechtlich geschütztes Recht. Dieses war in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand vieler Gerichtsentscheidungen, bis hoch zum EuGH. Durch das Internet, soziale Netzwerke und andere Internetdatenbanken wird der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, z.B. durch die Verletzung von Bildrechten immer undurchschaubarer. So werden beispielsweise Fotos aufgenommen und sind geradezu gleichzeitig überall auf der Welt im Internet abrufbar; die Rechte-Situation ist dabei nicht immer einfach. Auch das Zusammenspiel zwischen journalistischem Text und Bildmaterial und dem so geschaffenen Eindruck ist vielfach Gegenstand in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir beraten Journalisten und Menschen, die in den Fokus der Berichterstattung geraten sind. Von Gegendarstellungen über Unterlassungsverfügungen oder In-House-Schulungen für Journalisten stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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